
Rechtliche Grundlagen:
Nein…, die oben gezeigten Beamten werden i.d.R. diese Kontrolle nicht durchführen. Es sei denn, es liegt ein größeres Problem vor, dann erfolgt der Besuch vermutlich auf der Grundlage der StPO… ;-), aber Spaß beiseite…
Die zuständige Waffenbehörde hat nach § 36 WaffG das Recht, verdachtsunabhängige Kontrollen der Aufbewahrung der Waffen und Munition durchzuführen, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß aufbewahrt werden.
Zutrittsrecht:
Die Waffenbehörde hat das Recht, die Räumlichkeiten zu betreten, in denen Waffen und Munition verwahrt werden. Das gilt nicht für andere Räumlichkeiten.
Wer den sofortigen Zutritt verweigert, muss aufgrund der zu respektierenden Unverletzlichkeit der Wohnung gem. Artikel 13 GG, nicht mit einer Durchsuchung gegen seinen Willen rechnen. Aber aufgrund der verweigerten Mitwirkungspflicht kann die erforderliche Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers angezweifelt werden.
Tipp: Wenn der Kontrollzeitpunkt, aufgrund z.B. anderer Verpflichtungen, derart ungünstig ist, hilft es, freundlich mit den Mitarbeitern der Waffenbehörde zu sprechen und sein Problem darzulegen.
Bedenke: auch die Mitarbeiter machen nur ihren Job und erfüllen ihre Pflichten…
Zweck:
Die Kontrolle dient der Überprüfung der Aufbewahrungsvorkehrungen und ist keine Durchsuchung.
Der Waffenbesitzer hat nachzuweisen, dass Waffen und Munition sicher aufbewahrt und Unbefugte keinen Zugriff darauf haben. Auch Art und Umfang der Waffen und der Munition kann geprüft werden.
Bei Verstößen gegen die Pflichten können Auflagen erfolgen, Geldbußen verhängt werden oder der Widerruf der WBK drohen.
Es soll Fälle gegeben haben, in dem Betrüger sich an der Haustür als Mitarbeiter der Waffenbehörde ausgegeben haben.
Falls euch die Mitarbeiter unbekannt sind, lasst euch den Mitarbeiterausweis zeigen und vergleicht die Daten mit deren Personalausweis. Sie sind verpflichtet, sich auf Nachfrage auszuweisen.
Bei Zweifeln, hilft auch ein Anruf bei der Polizei. Meist informiert die Waffenbehörde, vor ihren Kontrollen, die Polizeidienststelle.