
Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist eine waffenrechtliche Erlaubnis, die zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen berechtigt. Sie wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.
Auch ein Verein kann eine WBK beantragen.
Voraussetzungen hierfür sind, die Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband, die Rechtsform einer juristischen Person (etwa als e.V.) und es ist ein Verantwortlicher zu benennen, dieser hat die Voraussetzungen gem. § 4 WaffG zu erfüllen.
Es gibt verschiedene WBKs, für unterschiedliche Zwecke und Waffenarten.
. Grüne WBK:
für Sportschützen und Jäger
für mehrschüssige Pistolen u. Revolver
für Selbstlade- und Repetierflinten
für halbautomatische Langwaffen
jede Waffe muss vor dem Kauf beantragt werden, dieser Voreintrag ist ein Jahr gültig
für Sportschützen gilt das Grundkontingent: 2 mehrschüssige Kurzwaffen und 3 Selbstladegewehre
. Gelbe WBK:
für Sportschützen zum Erwerb von bis zu 10 Schusswaffen:
Einzellader-Langwaffen mit glatten oder gezogenen Läufen
Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen
Einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)
kein Voreintrag nötig
die erworbene Waffe ist innerhalb von 14 Tagen bei der Waffenbehörde eintragen zu lassen
die Waffe muss für eine Disziplin der Sportordnung eines Verbandes zugelassen sein (muss nicht der eigene Verband sein)
das Erwerbsstreckungsgebot beachten: innerhalb 6 Monate dürfen i.d.R. nur 2 Schusswaffen erworben werden
. Rote WBK:
für Waffensammler und Waffensachverständige
Voraussetzungen für eine WBK
Mindestalter bei Sportschützen: 21 Jahre, bzw. 18 Jahre für bestimmte Waffen
Zuverlässigkeit (Prüfung bei Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz)
persönliche Eignung (psychische und körperliche Gesundheit)
erforderliche Sachkunde (Lehrgang, o. entspr. Ausbildung)
Nachweis des Bedürfnisses (Antrag beim Schießsportverband)
Nachweis für eine sichere Aufbewahrung der Waffen (Waffenschrank)
Bei Sportschützen: 12-monatige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein
Die Voraussetzungen für eine WBK werden in Abständen überprüft.
alle 3 Jahre die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung
alle 5 Jahre das Fortbestehen des Bedürfnisses
unregelmäßige Kontrollen der Aufbewahrung
Verfahrensablauf:
Einreichung des Antrages auf eine WBK, bei der zuständigen Waffenbehörde, unter Vorlage folgender zusätzlicher Dokumente:
die, vom eigenen Verband, erhaltene Bedürfnisbestätigung
Nachweis der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein
Nachweis für die Sachkunde
Nachweis der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen
Vorlage Personalausweis oder Pass