WBK

Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist eine waffenrechtliche Erlaubnis, die zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen berechtigt. Sie wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.

Auch ein Verein kann eine WBK beantragen. 
Voraussetzungen hierfür sind, die Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband, die Rechtsform einer juristischen Person (etwa als e.V.) und es ist ein Verantwortlicher zu benennen, dieser hat die Voraussetzungen gem. § 4 WaffG zu erfüllen. 



Es gibt verschiedene WBKs, für unterschiedliche Zwecke und Waffenarten.

. Grüne WBK:

  • für Sportschützen und Jäger

  • für mehrschüssige Pistolen u. Revolver

  • für Selbstlade- und Repetierflinten

  • für halbautomatische Langwaffen

  • jede Waffe muss vor dem Kauf beantragt werden, dieser Voreintrag ist ein Jahr gültig

  • für Sportschützen gilt das Grundkontingent: 2 mehrschüssige Kurzwaffen und 3 Selbstladegewehre

. Gelbe WBK:

  • für Sportschützen zum Erwerb von bis zu 10 Schusswaffen:

    • Einzellader-Langwaffen mit glatten oder gezogenen Läufen

    • Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen

    • Einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition

    • Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)

  • kein Voreintrag nötig

  • die erworbene Waffe ist innerhalb von 14 Tagen bei der Waffenbehörde eintragen zu lassen

  • die Waffe muss für eine Disziplin der Sportordnung eines Verbandes zugelassen sein (muss nicht der eigene Verband sein)

  • das Erwerbsstreckungsgebot beachten: innerhalb 6 Monate dürfen i.d.R. nur 2 Schusswaffen erworben werden

. Rote WBK:
        für Waffensammler und Waffensachverständige



Voraussetzungen für eine WBK

  • Mindestalter bei Sportschützen: 21 Jahre, bzw. 18 Jahre für bestimmte Waffen

  • Zuverlässigkeit (Prüfung bei Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz)

  • persönliche Eignung (psychische und körperliche Gesundheit)

  • erforderliche Sachkunde (Lehrgang, o. entspr. Ausbildung)

  • Nachweis des Bedürfnisses (Antrag beim Schießsportverband)

  • Nachweis für eine sichere Aufbewahrung der Waffen (Waffenschrank)

  • Bei Sportschützen: 12-monatige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein

Die Voraussetzungen für eine WBK werden in Abständen überprüft.



Verfahrensablauf:

Einreichung des Antrages auf eine WBK, bei der zuständigen Waffenbehörde, unter Vorlage folgender zusätzlicher Dokumente:

  • die, vom eigenen Verband, erhaltene Bedürfnisbestätigung

  • Nachweis der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein

  • Nachweis für die Sachkunde

  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen

  • Vorlage Personalausweis oder Pass